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Tragfähigkeitstabelle Anschlagketten Güteklasse 10 - Tragfähigkeit in kg

 ø 1-strangig 2-strangig 3-strangig 4-strangig
 mm 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   direkt         geschnürt  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°
 Faktor  1   0,8 1,4 1 1,12   0,8 2,1 1,5 2,1 1,5
   6   1400   1120   2000   1400   1560   1120   3000   2120   3000   2120
   8   2500   2000   3550   2500   2800   2000   5300   3750   5300   3750
 10   4000   3200   5600   4000   4480   3200   8000   6000   8000   6000
 13   6700   5360   9500   6700   7500   5360 14000 10000 14000 10000
 16 10000   8000 14000 10000 11200   8000 21200 15000 21200 15000
Diese Tragfähigkeiten gelten  beim symmetrischer Lastverteilung. Die Belastung kann als symmetrisch angesehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
 a) die Last ist geringer als 80 % der gekennzeichneten Tragfähigkeit  und
 b) die Neigungswinkel aller Kettenstränge sind nicht kleiner als 15° und
 c) die Neigungswinkel aller Kettenstränge sich gleichen mit einer Abweichung von 15° zueinander und
 d) im Falle von 3- und 4strängigen Anschlagketten sich die Winkel in der Anschlagebene innerhalb von 15° zueinander befinden.
Wenn nicht alle aufgeführten Parameter erfüllt sind, gilt die Belastung als unsymmetrisch und die Einstufung des Hebevorganges ist einem Sachkundigen zu übertragen. 
Alternativ sollte bei asymmetrischer Belastung die Tragfähigkeit auf die Hälfte der gekennzeichneten Tragfähigkeit herabgesetzt werden.

Tragfähigkeitstabelle Anschlagketten Güteklasse 10 - Tragfähigkeit in kg

 ø 1-strangig 2-strangig 3-strangig 4-strangig
 mm 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   direkt         geschnürt  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°  ß=0°–45°  ß=45°–60°
 Faktor  1   0,8 1,4 1 1,12   0,8 2,1 1,5 2,1 1,5
   6   1400   1120   2000   1400   1560   1120   3000   2120   3000   2120
   8   2500   2000   3550   2500   2800   2000   5300   3750   5300   3750
 10   4000   3200   5600   4000   4480   3200   8000   6000   8000   6000
 13   6700   5360   9500   6700   7500   5360 14000 10000 14000 10000
 16 10000   8000 14000 10000 11200   8000 21200 15000 21200 15000
Diese Tragfähigkeiten gelten  beim symmetrischer Lastverteilung. Die Belastung kann als symmetrisch angesehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
 a) die Last ist geringer als 80 % der gekennzeichneten Tragfähigkeit  und
 b) die Neigungswinkel aller Kettenstränge sind nicht kleiner als 15° und
 c) die Neigungswinkel aller Kettenstränge sich gleichen mit einer Abweichung von 15° zueinander und
 d) im Falle von 3- und 4strängigen Anschlagketten sich die Winkel in der Anschlagebene innerhalb von 15° zueinander befinden.
Wenn nicht alle aufgeführten Parameter erfüllt sind, gilt die Belastung als unsymmetrisch und die Einstufung des Hebevorganges ist einem Sachkundigen zu übertragen. 
Alternativ sollte bei asymmetrischer Belastung die Tragfähigkeit auf die Hälfte der gekennzeichneten Tragfähigkeit herabgesetzt werden.